Abatus Finanzberatung Vermögensmanagement
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Vermögen übertragen

Kapital steuerbegünstigt weitergeben

Unsere Mandanten möchten Steuern sparen und ihre Erbfolge optimal gestalten. Mit unserer Unterstützung können Sie durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuerfreibeträge nutzen und die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Dabei sind Sie nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden, sondern bestimmen selbst, wer von Ihrem Vermögen profitiert.

Da die gesetzliche Erbfolge oft nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, lässt sich diese mit einem Testament anpassen – unter Beachtung von Einschränkungen wie Pflichtteilen für nahe Angehörige. Reichen Schenkungen oder ein Testament nicht aus, können auch Erbverträge, steueroptimierende Versicherungslösungen oder sogar eine Stiftung sinnvoll sein.

Ihre Vorteile bei der Nachlassplanung mit uns:

  • Sichere Umsetzung Ihrer Wünsche: Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen präzise umgesetzt werden.
  • Umfassende Beratung – alle Optionen im Überblick für fundierte Entscheidungen
  • Steuerliche Vorteile – Nutzung von Freibeträgen und Vermeidung unnötiger Belastungen
  • Gestaltungsspielraum – individuelle Anpassung der Erbfolge und Absicherung von Ehepartnern
  • Konfliktvermeidung – klare Regelungen verhindern Erbstreitigkeiten
  • Effiziente Übertragung – auch komplexe Vermögen planvoll und steueroptimiert übergeben

Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihren Nachlass vorausschauend und steuerlich optimal zu regeln. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Schenken und Vererben: Vorteile der Beratung

  • Sicherheit bei der Umsetzung eigener Wünsche

  • Alle Optionen kennen und bewusst entscheiden

  • Gesetzliche Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen anpassen

  • Steuerliche Freibeträge nutzen

  • Streitigkeiten um das Erbe vermeiden

  • Ehepartner als Alleinerbe einsetzen

  • komplexe Vermögen planvoll übertragen

  • Steuer schädliche Übertragungen möglichst verhindern

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Steuerlast senken durch rechtzeitige Übertragung.

Durch die planvolle Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, persönliche Schenkungssteuer-Freibeträge zu nutzen. Alle 10 Jahre ist die steuerfreie Übertragung bis zur Höchstgrenze des Steuerfreibetrags erneut möglich. Bestimmte Lösungen bieten Sicherungsmechanismen, die dem Schenkenden ein Mitbestimmungsrecht bis zu dessen Tod einräumen.

Gerade bei großen Vermögen reichen die Schenkungssteuerfreibeträge oft nicht aus. In diesen Fällen kann die steuerliche Situation des Begünstigten eine Rolle bei der gesamten steuerlichen Betrachtung die Transaktion spielen. Hat der Begünstigte beispielsweise kein eigenes Einkommen, kann der Grundfreibetrag für eine steuerfreie Vermögensübertragung genutzt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich die Einbeziehung eines steuerlichen Beraters. Gerne stehen wir mit unseren spezialisierten Netzwerkpartnern zur Verfügung.

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Nachfolgekonzepte für komplexe Vermögen

Bei komplexen Vermögenssituationen sollte die Nachfolge gemeinsam mit einem auf Erbrecht spezialisierten Notar gestaltet werden. Bei Unternehmensbeteiligungen ist eine Spezialisierung im Bereich Gesellschaftsrecht sinnvoll. Zusätzlich können Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer miteinbeziehen.

Bei Vermögenswerten im Ausland oder internationalen Vermögensbeteiligungen sollte ein Experte für das Erbschaftssteuerrecht des jeweiligen Landes hinzugezogen werden.

Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir die Darstellung des Sachverhalts und Ihre Vermögensaufstellung so vor, dass spezialisierte Experten effizient und optimal beraten können.

Wir beraten Sie zum Themenkomplex und empfehlen Lösungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater prüfen wir, inwieweit steuerliche Optimierungspotentiale bestehen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin.